Sehenswertes in Sülzbach

Ehemaliges Armenhaus

Eberstädter Straße 17, Obersulm-Sülzbach

Schon in der Oberamtsbeschreibung Weinsberg des Jahres 1861 wurde dieses Gebäude als Armenhaus erwähnt, welches von einigen Familien "besetzt" (belegt) war. Das Gebäude war eine Stiftung der Pfarrfamilie Jenisch - Rappold, wobei die Baulast das "Pium Corpus", also die Kirche hatte.

Über Sülzbach ist zwar häufig zu lesen, dass die Gemeinde durchaus ansehlich war. In der Oberamtsbeschreibung von 1861 wird ausgeführt, dass die damals 474 Seelen Gemeinde über treffliche Weinberge verfügte, breite, steinbeschlagene und gekandelte Ortsstraßen hatte, die meist reinlich gehalten wurden. Diese waren gesäumt von meist ansehnlichen, zweistöckigen und vielfach mit steinernen Unterstöcken versehenen gut erhaltenen Gebäuden.

Allerdings gab es auch eine nicht geringe Zahl von Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen waren. So gab es 1847 eine Liste von Bedürftigen, die vom Wohltätigkeitsverein ("Verein zur Brod-Austheilung") zu versorgen waren. Sie bekamen sowohl Brot als auch kleine Geldbeträge aus dem "Almoßen". 47 Bürgerinnen und Bürger wurden in dieser Liste aufgeführt. 26 weitere waren ebenfalls als bedürftig eingestuft, die in späterer Zeit einer Unterstützung benötigten. In Kirchenkonventsprotokollen (bspw. 1853/54 oder 1874) ist vermerkt, dass es auch eine Reihe von Pflegekindern gab, die in Familien untergebracht waren, für die sie Kostgeld (etwa 25 Gulden jährlich) bekamen.

Im Armenhaus lebten Familen und Alleinstehende, die keinen eigenen Wohnraum hatten. Das Zusammenleben dort war wohl alles andere als friedlich. Das Sittengericht (Kirchenkonvent), dem der Pfarrer, der Schultheiß, der Gemeinde- sowie Heiligenpfleger und 1-3 weitere Mitglieder angehörten, war häufig gefordert sich mit den Streitigkeiten unter den Bewohnern zu beschäftigen.
Eingeführt wurden die Sittengerichte (manchmal auch Kirchenzucht genannt) nach dem 30-jährigen Krieg gegen die Verwahrlosung der Sitte und Moral. Sie bestanden vielerorts bis 1891. So ging es bei den Streitereien zum Beispiel darum, wer Feuerholz beisteuerte oder sich am Ofen wärmen durfte. Auch Misshandlungen und körperliche Auseinandersetzungen wurden verhandelt. 

Das Gebäude (erbaut 1761) diente wohl ursprünglich - wie schon aus seiner Bauausführung ersichtlich (Sandsteinsockel, Keller, schönes Fachwerk) - einem wohlhabenden Bürger als Wohnhaus. Aufgrund der jahrhundertelangen kirchlichen und wirtschaftlichen Herrschaft des Zisterzienserklosters Schöntal wäre es möglich, dass auch dieses Gebäude, neben dem Klosterhof und der Kelter,  ehemals zum Grundbesitz der Zisterzienser gehörte.

Nachdem im Jahre 1900 Grundbücher angelegt wurden, ist als Eigentümer die "Heiligenpflege Sülzbach" eingetragen. In den 1960-er Jahren ging das Gebäude in Besitz der Gemeinde Sülzbach über, die das Gebäude ebenfalls zur Unterbringung bedürftiger Familien nutzte bzw. den Wohnraum an solche Familien vermietete. Interessanterweise gehörte der Keller des Gebäudes nicht zum Armenhaus sondern zur Sülzbacher Mühle, welcher jedoch ebenfalls von der Gemeinde erworben wurde. Ende des 20. Jahrhunderts  wurde das stark renovierungsbedürftige Haus an einen Privatmann veräußert und zu einem Schmuckstück ausgebaut.



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