Rundgang Willsbach
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74182 Obersulm-Willsbach, Parkplatz Föhrenberg

Geschichtlicher Hintergrund:
Die Lehrensteinsfelder beanspruchten früher die Gerichtshoheit ihrer Grundherren und sahen den Galgenstein daher schon seit je her als Teil ihres Gebiets – im Gegensatz zu Willsbach, dem diese Zuständigkeit fehlte. Ein Schild am Stein sei aus ihrer Sicht unzulässig. Um 1970 wurde die Gemeindegrenze am Mausbachtal begradigt, wodurch der Galgenstein von Willsbacher auf Lehrensteinsfelder Markung rückte. Eine Willsbacherin pflegte dennoch „ihren“ Stein, was ein empörtes Schreiben aus Lehrensteinsfeld auslöste. Der Vorfall wurde sogar Thema im Gemeinderat.
Bild unten:
Sockel-Stein des ehemaligen Galgen. Sicht aus Richtung Gemarkung Willsbach.
Siehe auch https://www.dorfkultur-lehrensteinsfeld.de/der-galgenstein/
Galgen wurden früher oft an Grenzlinien errichtet und markierten die Hochgerichtsbarkeit, die meist den Landesherren – wie den Löwensteinern, Pfälzern oder Württembergern – vorbehalten war. Seit 1497 besaßen in unserer Region die Herren von Lehren und Steinsfeld das Blutgericht. Der Sockel eines Galgens am Hoffeld/Beckenhölzle nahe Willsbach zeugt davon, wobei keine Vollstreckungen überliefert sind. Der Henker des Grafen von Löwenstein lebte nachweislich auf dem Breitenauer Hof zwischen Willsbach und Löwenstein.
Der Galgen diente wohl nur als Symbol und zur Abschreckung.