Rundgang Willsbach
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Kreuzweg, Obersulm-Willsbach
Sühnekreuz oder Mordkreuz (auch Mord- und Sühnestein) ist die Bezeichnung für ein steinernes Flurkreuz, das im frühen Mittelalter zur Sühne für einen begangenen Mord oder Totschlag errichtet wurde. Sühnekreuze standen meist an Wegen und Wegkreuzungen.
Solche Flurkreuze sollten Vorübergehende zum Gebet für einen Verstorbenen anhalten, der unvermittelt zu Tode kam, ohne dass er die Sterbesakramente hatte empfangen können. Wurde jemand im Streit oder absichtslos getötet, musste der Schuldige mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen den beteiligten Parteien privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen. Ab 1300 soll es üblich gewesen sein, am Tatort oder dort, wo es die Angehörigen wünschten, ein steinernes Sühnekreuz aufzustellen.