Sehenswertes in Willsbach

„Sühnekreuz“ in den Kreuzgärten – Mahnzeichen aus der Vergangenheit

Kreuzweg, Obersulm-Willsbach

Dieses Gedenkkreuz im Gewann „Kreuzgärten“ des Obersulmer Teilortes Willsbach erinnert an eine tödliche Auseinandersetzung um das Jahr 1400. Hierbei sollen sich laut alter Überlieferung zwei Frauen bei Erntearbeiten heftig gezankt haben und dabei mit ihren Sicheln aufeinander losgegangen sein.

Inschrift: „Im Streit um Feldesgrenze bei Erntenot zwei Schnitterinnen sichelten sich tot – um 1400“

Das ursprüngliche "Sühnekreuz" am Kreuzweg, nahe des Mühlrainhofes, musste dem Bau der Verbindungsstraße zum Obersulmer Rathaus weichen. Das stark verwitterte einarmige Kreuz wurde über eine private Initiative durch das jetzige Gedenkkreuz ersetzt, welches im Rahmen einer Feierlichkeit am 09. April 2005 an diesem Gedenkpatz der Öffentlichkeit übergeben werden konnte. Die Steinmetzarbeiten für das "neue" Sühnekreuz übernahm die Firma Kramer aus Weinsberg.

Geschichtliches

Sühnekreuz oder Mordkreuz (auch Mord- und Sühnestein) ist die Bezeichnung für ein steinernes Flurkreuz, das im frühen Mittelalter zur Sühne für einen begangenen Mord oder Totschlag errichtet wurde. Sühnekreuze standen meist an Wegen und Wegkreuzungen.

Solche Flurkreuze sollten Vorübergehende zum Gebet für einen Verstorbenen anhalten, der unvermittelt zu Tode kam, ohne dass er die Sterbesakramente hatte empfangen können. Wurde jemand im Streit oder absichtslos getötet, musste der Schuldige mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen den beteiligten Parteien privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen. Ab 1300 soll es üblich gewesen sein, am Tatort oder dort, wo es die Angehörigen wünschten, ein steinernes Sühnekreuz aufzustellen.


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